Behandlungskosten:
Die Kosten Deiner Behandlung werden nach der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Du erhältst eine Rechnung, die bei Deiner privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfestelle oder Finanzamt eingereicht werden kann.
Während die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel keine Behandlungskosten übernehmen, zahlen die meisten privaten Krankenversicherungen abhängig vom gewählten Tarif.